Allgemeine Geschäftsbedingungen für das TaunusCamp Jörg Steimer

 

Das Team vom TaunusCamp begrüßt Sie recht herzlich an der Sonnenseite des Taunus und ist bemüht, Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Im Interesse aller Gäste werden sie höflichst gebeten, alles zu vermeiden, was die Gemeinschaft stören könnte. Bei Ihrer Ankunft melden Sie sich bitte zuerst in der Rezeption an. Hier können Sie wichtige Informationen, die aktuellen Entgelte sowie Vertragsbedingungen einsehen und erhalten.  

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen,

 

nachfolgend AGB genannt,

gelten für die gesamte Geschäftsabwicklung im TaunusCamp. Diese sind: Verkauf von Waren, Handel, Aufträge, sowie Vermietung und -pachtung. Insbesondere gelten die AGB für sämtliche Angebote, Reservierungen, Rechnungen, Verträge und Vermietungen in Bezug auf alle Aufstellplätze, alle Ferienwohnungen und sonstigen Einrichtungen sowie geschlossene Rechtsgeschäfte.

 

Mit Anmeldung, Reservierung, Auftragserteilung oder Betreten des TaunusCamp-Geländes, wird der

Nutzungsvertrag

 in dieser AGB rechtskräftig geschlossen. Die Anmeldung, Reservierung oder Auftragserteilung kann persönlich, fernmündlich, schriftlich oder per Email (Elektronischer Anmeldung) erfolgen. Reservierungen von Minderjährigen werden nicht akzeptiert. Andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich mündlich oder schriftlich widersprochen worden ist.

 

01. Anmeldung

 

TaunusCamp Jörg Steimer,                nachfolgend „Vermieter“ genannt,

 

vermietet im TaunusCamp dem/der Vertragspartner/in sowie die im Vertrag mit aufgenommenen Personen,

 

nachfolgend Mieter“ genannt,

 

zur persönlichen sowie zeitweise genutzten Aufstellplatz, Unterkunft, sonstigen Einrichtungen sowie Mietobjekte mit der in der Anmeldung aufgeführten Bezeichnung. Die Reservierung oder die im Rechnungskopf aufgeführten Platz, -Zimmer oder Mietobjektsnummer. Dies wird nachfolgend sowohl als

 

„Einrichtung im TaunusCamp“ oder „Mietgegenstand“ genannt.

 

Unter dem Begriff Mieter und Vermieter werden die Mietparteien auch dann verstanden, wenn sie aus mehreren Personen bestehen. Mehre Personen als Mieter bevollmächtigen sich hiermit gegenseitig zur Abgabe und Annahme von Erklärungen mit Wirkung für und gegen jede Person.

 

Gegen Vorlage Ihres gültigen Personalausweises, Reisepasses oder Aufenthaltsbestätigung wird Ihre Anmeldung per EDV erfasst, um dem Bundesmeldegesetz (BMG) zu entsprechen. Dies gilt auch für Besucher. Jugendliche haben bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bei der Anmeldung eine schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorzulegen. Die Erlaubnis darf nicht älter als vier Wochen sein. Kinder unter 16 Jahren dürfen das TaunusCamp nur in Begleitung der Eltern oder einer autorisierten Aufsichtsperson (Gruppenleiter) nutzen. Jugendliche haben sich gemäß dem Jugendschutzgesetz zu verhalten. Sollte dies nicht möglich sein, so kann in Ausnahmefällen mit Zustimmung des Vermieters eine schriftliche Haftungsübernahme des Mieters vereinbart werden. Der Mieter hat seinen Kindern diesbezüglich zu belehren und auf die Einhaltung zu achten. Vom Vermieter kann keine Überwachung verlangt werden.

 

Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) von uns verarbeitet und gespeichert werden. Eine Mitteilung an außenstehende Dritte erfolgt nur aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder hoheitlicher Anordnung. Grundsätzlich wird ein befristeter Nutzungsvertrag geschlossen, der im Briefkopf der Rechnung unter „An- und Abreise“ dokumentiert ist. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und Aufhebung des Vertrages bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Soweit keine gesonderten Vereinbarungen erfolgt sind, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Werden unvollständige oder/und unrichtige Personendaten angegeben, so kann dies zur fristlosen Kündigung des Vertrages führen, ohne dass dafür Schadenersatz verlangt werden kann.

 

Unsere Rezeption ist täglich von 8:00 bis 11:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 21:00 Uhr geöffnet. Außerhalb dieser Zeiten werden keine An- und Abreisen angenommen, es sei denn, es wurde diesbezüglich ein Termin vereinbart.

 

02. Anmeldung von Besuchern

 

Bitte melden Sie Besucher in der Rezeption an. Der Besuch hat das Gelände bis spätestens 22:00 Uhr zu verlassen. Nach 22:00 Uhr ist ein Übernachtungspreis gemäß gültiger Preislisten zu entrichten, soweit diese anfällt. Auch der Besucher ist dann verpflichtet, für die polizeiliche Anmeldung eines gültigen Personaldokuments vorzuweisen. Nicht registrierte Gäste können des Platzes verwiesen werden. Die Fahrzeuge der Besucher sind auf dem Besucherparkplatz auf Terrasse 07 zu parken. Vor dem endgültigen Verlassen des Geländes meldet sich der Besucher bitte ab.

 

03. Widerspruchsklausel

 

Gemäß Bundesmeldegesetz (BMG) sind wir verpflichtet, nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sämtliche Daten für min. 1 Jahr vorzuhalten. Bezüglich aller Rechnungstellungen haben wir gegenüber dem Finanzamt eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren. Nach Ablauf dieser beiden Fristen können ohne Angaben von Gründen jeweils in Schriftform die Löschung aller personenbezogen Daten aus unserem System gewünscht werden.

 

04. Vertragsverhältnis

 

Der Abschluss eines Vertrages über die zeitweise Nutzung einer „Einrichtung im TaunusCamp“ begründet den Nutzungsvertrag zwischen dem Vermieter und dem Mieter. Für den Nutzungsvertrag gelten ausschließlich die vorliegende AGB und die gültigen Preislisten für die jeweiligen Entgelte.

 

Der Vermieter stellt ausschließlich dem Mieter mit dem Abschluss des Nutzungsvertrageseine „Einrichtung oder ein Mietgegenstand im TaunusCamp“ für eine bestimmte Zeit zur Verfügung.

 

Der Mieter ist berechtigt, die im Nutzungsvertrag benannte „Einrichtung oder Mietgegenstand im TaunusCamp“ zu nutzen. Jede Gebrauchsüberlassung an Dritte von überlassenen Flächen, Freizeiteinrichtungen oder Mietgegenständen im TaunusCamp ist dem Mieter untersagt.

 

Der Mieter hat das Recht, ggf. gegen Entgelt, alle für den üblichen Campingbetrieb oder Mietgegenständen durch den Vermieter zur Verfügung gestellten Bereiche und Mietgegenstände des TaunusCamp (Gemeinschafts-/Sanitärbereiche) zu betreten und zu nutzen.
Die Einrichtung und Mietgegenstände im TaunusCamp verbleiben während der gesamten Vertragslaufzeit in der Verfügungsgewalt des Vermieters und können jederzeit uneingeschränkt von ihm und seinen Mitarbeiter/innen betreten oder zurück gefordert werden. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Lage der Einrichtung zu verändern oder Ersatz für die Mietgegenstände und/oder aus wichtigem Grund den Umzug von Mietern auf eine andere Einrichtung im TaunusCamp anzuordnen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Einrichtung oder Mietgegenstand besteht nicht.

 

05. Nutzug der „Einrichtung im TaunusCamp“

 

Für den Stellplatz, den Mietwohnwagen und die sonstigen Einrichtungen bildet die natürliche Grenze die angrenzenden Böschungen, Hecken und Sträucher. Sie sind sauber zuhalten und zu pflegen. Sollte seitens des Mieters dies nicht möglich sein, so ist der Vermieter berechtigt, auf Kosten des Mieters diese Pflege durchzuführen. Die gesetzlichen Brandabstände sind zu beachten.

 

Für die Ferienwohnung liegt der Geltungsbereich bei den angemieteten Räumen, dem Sitz- und Parkplatz.

 

Der Mieter hat das Recht, die gemietete „Einrichtung im TaunusCamp“ nach den geltenden Gesetzen zu nutzen.

 

Bestandteil des Nutzungsvertrages ist ein gekennzeichneter und zugewiesener PKW-Parkplatz, auf welchem das zugelassene Fahrzeug des Mieters abgestellt werden darf. Weitere Fahrzeuge des Mieters haben auf dem dafür ausgewiesenen Besucherparkplatz auf Terrasse 07 zu stehen. Besucher parken grundsätzlich dort.

 

Auf dem Stellplatz belegt der Mieter in Abstimmung mit dem Vermieter die Stellfläche mit seinem Zelt oder Campingfahrzeug nebst Vorzelt- und Campingausstattung, der elektrischen Anlagen und der Behältnisse. Dies geschieht ohne eine feste Verbindung mit dem Grund und Boden. Die Nutzung des Stellplatzes ist auf diese Stellfläche beschränkt.

 

Sollte es an der zugewiesenen Stellfläche Behinderungen oder Beeinträchtigungen geben oder sollten diese nachträglich entstehen, bitten wir Sie, dies in der Rezeption sofort anzuzeigen. Nach Möglichkeit erfolgt bei anerkennenswerten Behinderungen oder Beeinträchtigungen die Zuweisung einer neuen Stellfläche, jedoch keine Entgeltermäßigung. Es ist darauf zu achten, dass niemand durch Zeltpflöcke, Schnüre, Stromkabel und anderes Zelt- und Campingzubehör gefährdet oder belästigt wird. Bitte beachten Sie, dass Stellplätze unter dem Baumbestand gewisse Risiken haben, dafür übernimmt der Vermieter keine Haftung. Der Platz soll nach Benutzung so aussehen wie zuvor.

 

Es ist untersagt,

 

- das Aufstellen aller nicht zur Zelt- oder Campingausstattung gehörenden Einrichtungen,

 

- feste Aufbauten und jegliche Umfriedungen zu errichten,

 

- das Aufstellen von 33 kg Gasflaschen,

 

- Fernseh- und Parabolantennen über eine lichte Höhe von 3 m zu installieren sowie Funkantennen aufzustellen,

 

- mit Benzin, Petroleum oder Spiritus zu kochen oder zu heizen. Für Koch- und Heizzwecke sind vorschriftsmäßige

 

Geräte, die vom Hersteller installiert worden sind, zu verwenden.

 

- Teile von Bäumen und Hecken wegzunehmen, abzuschlagen oder sie in anderer Weise wie z.B. das Freilegen

 

von Wurzeln, zu beschädigen,

 

- Befestigungen jeglicher Art an der Bepflanzung wie z.B. Benagelung, Abschnürung, etc. vorzunehmen.

 

- standortfremde Anpflanzungen vorzunehmen,

 

- die Bodengestalt zu verändern sowie Entwässerungsgräben oder andere Maßnahmen durchzuführen,

 

- Stoffe jeglicher Art, insbesondere feste und flüssige Abfälle, Düngemittel und Pflanzenschutzmittel einzubringen.

 

Durch Verschuldung des Mieters, oder dessen Besuches sind verursachte Schäden an Bäumen, Hecken und

 

anderen Bepflanzungen vom Mieter zu ersetzen, wobei für den Einsatz einer Pflanze der

 

Wiederbeschaffungspreis angesetzt wird. Die Kosten für die Einpflanzung wie z.B. Arbeitszeit und Maschinen

 

werden hinzugerechnet. Es wird darauf hingewiesen, dass die jeweiligen Obstbäume nicht im Mietgegenstand enthalten sind. - Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Beseitigung oder Veränderung bereits bestehender Aufbauten anzuordnen.

 

06. Entgelte und Preise

 

Alle Mieter und Besucher zahlen mit Beginn des Vertrages die nach den gültigen Preisangeboten / Preislisten geltenden Benutzungsentgelte und sonstige Kosten im Voraus. Diese verstehen sich inklusiver Mehrwertsteuer, soweit diese anfällt. Sie sind sofort fällig, spätestens aber zum 10 Tag nach Rechnungsstellung.

 

Sofern der Mieter am Lastschriftverfahren teilnimmt, wird die Betragssumme in der gestellten Rechnung vom Konto des Mieters eingezogen. Ratenzahlungen sind nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung möglich. Für elektrische Energie wird eine Abschlagszahlung fällig, die am Ende des Nutzungsvertrages mit dem tatsächlichen Verbrauch verrechnet wird. Der Nutzungsvertrag gilt für den gesamten Entgeltzeitraum als fest geschlossen, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Im Fall der unterbliebenen oder verkürzten Nutzung werden Entgelte im Rahmen der Schadensminderungspflicht geprüft und ggf. erstattet. Eine Kündigung des Nutzungsvertrages ist ausgeschlossen.

 

Es bleibt dabei jedoch unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

 

Bei Stromanschluss wird der Zählerstand abgelesen und auf der Rechnung gegen Unterschrift erfasst. Zur Abreise wird der neue Zählerstand kontrolliert und der Verbrauch errechnet. Die Stromabschaltung kann am Abreisetag zwischen 12:00 - 13:00 Uhr erfolgen. Gezahlte Kautionen werden bei Rückgabe des Leihgegenstandes oder unter Vorlage der Quittung zurück erstattet. Quittungen bitte sorgsam aufbewahren, da sonst keine Rückerstattung erfolgen kann! Geleistete Zahlungen gelten als Vergütung entstandener Kosten.

 

07. Mietdauer / Abreise / Beendigung / Zahlungsverzug / Pfandrecht

 

Das Mietverhältnis ist befristet und beginnt sowie endet mit dem Datum im Rechnungskopf, ohne dass es einer Erklärung seitens einer Partei bedürfe. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses tritt nicht in Kraft! Die Regelung des § 568 BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

Melden Sie sich bitte vor der Abreise in der Rezeption ab. Die Abreise muss bis 12:00 Uhr erfolgen, ansonsten wird eine weitere Übernachtung berechnet. Mit der Abmeldung erfolgt die Stromabrechnung bzw. Wasserabrechnung und die Pfandrückgabe.

 

Bei Beendigung des Mietverhältnisses oder bei sonstiger Aufgabe ist der Mieter verpflichtet, die „Freizeiteinrichtung im TaunusCamp“ restlos zu räumen und in einem sauberen Zustand an den Vermieter zu übergeben. Die Wegnahme von Einrichtungen des Mieters, die in das Eigentum des Vermieters übergegangen sind, ist nur mit schriftlicher Erlaubnis des Vermieters gestattet. Der Vermieter ist auch nicht verpflichtet, dem Mieter für diese Einrichtung eine Entschädigung zu leisten. Vom Vermieter genehmigte und auch ungenehmigte Veränderungen an der „Freizeiteinrichtung im TaunusCamp“ sind auf den ursprünglichen Zustand zurückzuführen. Für die im vorherigen Absatz genannten Fälle ist zuvor die schriftliche Erlaubnis des Vermieters einzuholen. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht nach, so ist der Vermieter berechtigt, die erforderlichen Maßnahmen auf Kosten des Mieters vorzunehmen. Eine Aufbewahrungspflicht des Vermieters für Sachen des Mieters wird für den Fall der Beendigung des Mietvertrages, oder wenn sich der Mieter ohne Angaben einer zutreffenden Anschrift entfernt und seine persönlichen Gegenstände samt Ausrüstung nicht mehr nutzt, ausdrücklich ausgeschlossen. Der Vermieter ist ohne weitere Aufforderung und mit sofortiger Wirkung berechtigt, die Sachen des Mieters und sonstiger in der „Freizeiteinrichtung im TaunusCamp“ befindlichen Gegenstände zu entfernen und diese freihändig zu veräußern. Die Kosten der Zwangsräumung trät der Mieter. Für die Räumung entstanden Schäden an den Gegenständen des Mieters übernimmt der Vermieter keine Haftung. Bei einer anfallenden freihändigen Veräußerung werden von dem Erlös zuerst die Kosten der Veräußerung, danach rückständige Mietzahlungen und Zinsen einschließlich evtl. offen stehender Kosten für Sondernutzung und danach evtl. Schadensersatzansprüchen abgezogen. Ergibt sich danach zu Gunsten des Mieters noch ein Überschuss, so wird dieser bis maximal ein Jahre für den Mieter hinterlegt. Nach Ablauf dieser Zeit fällt dem Vermieter ein eventueller Erlösüberschuss zu.

 

Gerät der Mieter in Zahlungsverzug, so sind auf den ausstehenden Betrag gem. § 288 BGB Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszins der Europäischen Zentralbank zu zahlen. Bei Verzug ist für jede Mahnung ein Betrag von 5,-- € fällig. Vom Mieter eingebrachte Gegenstände, insbesondere seine Sachen können als Pfand bis zur völligen Bezahlung von Forderungen und eventueller sonstiger Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter einbehalten werden. Erstreckt sich das Pfandrecht auf die Sachen des Mieters auf dem TaunusCamp-Gelände, so ist der Mieter für die Dauer des Pfandrechtes auch dann zur Mietzinszahlung verpflichtet, wenn der Mietvertrag zwischenzeitlich beendet ist.

 

08. Verwaltung

 

Der Vermieter verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass die vertraglichen Pflichten von allen Personen, die sich auf dem TaunusCamp-Gelände befinden, eingehalten werden. Für den Vermieter, seine Bevollmächtigten und Mitarbeiter/-innen sind der Zu- und Abgang auf allen Stellplätzen sowie das uneingeschränkte Befahren sämtlicher Terrassen jederzeit gestattet.

 

Der Vermieter, seine Bevollmächtigten und Mitarbeiter/-innen sind berechtigt, das Hausrecht auszuüben. Insbesondere können sie die Aufnahme von Personen ablehnen oder Gäste vom Platz verweisen, wenn ihnen dies zur Erhaltung der Ruhe und Ordnung erforderlich erscheint.

 

Diese Personen haben unverzüglich das Gelände zu verlassen. Die betreffenden Personen dürfen zum Räumen und Abbauen der persönlichen Gegenstände nochmals das Gelände betreten. Das Räumen und der Abbau haben unter Einhaltung der „AGB“ zu erfolgen. Das unerlaubte Betreten des TaunusCamp-Geländes begründet „Hausfriedensbruch“ und wird strafrechtlich verfolgt. Personen, die ihre persönlichen Gegenstände nicht innerhalb einer Woche vom TaunusCamp-Geländes holen, die mehr als 1 Monat mit ihren Entgelten im Verzug sind, berechtigen schon vorab den Vermieter, die persönlichen Gegenstände auf Kosten der Personen vom TaunusCamp-Geländes zu entfernen.

 

09. Sanitäranlagen

 

Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflicht aller Nutzer im TaunusCamp. Alle Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln. Besonders betrifft dies die Sanitäranlagen sowie die ausgewiesenen Plätze für Entsorgung der Toilette. Bitte hinterlassen Sie diese Einrichtungen so, wie Sie diese auch vorzufinden wünschen. Bitte gehen Sie sparsam mit dem Toilettenpapier um.
Jede Person ist verpflichtet, Schäden, die während seines Aufenthaltes entstanden sind, zu ersetzen.
Kinder unter 6 Jahren ist der Zutritt zu den Sanitäranlagen nur in Begleitung von Erwachsenen erlaubt. Eltern haften für ihre Kinder! Es ist verboten, in den Sanitärräumen zu rauchen.

 

Geschirr spülen sowie Wäsche waschen ist nur in den dafür vorgesehene Spülplätze, Wachmaschine und Trockner erlaubt. Bitte keine Speisereste in der Spüle entsorgen!
Sofern Wäsche zum trocknen aufgehängt wird, ist dies möglichst diskret am Stellplatz auf einem Wäscheständer aufzuhängen, aber nicht Leinen in Bäume oder Zäune zu spannen.

 

Die Sanitäranlagen sind für Hunde gesperrt, bis auf das Multifunktionsbad im oberen Sanitärgebäude, das über ein Hundebad verfügt.

 

10. Ent- und Versorgung

 

Grundsätzlich sind für elektrische Anlagen immer die VDE-Vorschriften einzuhalten. Elektroanschlüsse dürfen nur über Gummischlauchleitungen nach der VDE 100 erfolgen. Das Trinkwasser ist an den vorgesehenen Zapfstellen in Behälter zu entnehmen. Zum Gießen darf das Wasser nur aus den dafür besonders gekennzeichneten Brauchwasserzapfstellen entnommen werden. Abwasser darf weder auf, noch in den Boden geleitet werden. Das Entleeren des Grauwassers ist in den dafür vorgesehenen Bodenabläufen möglich. Die Entleerung der Toilette ist in den dafür vorgesehen Stationen möglich.

 

11. Müll ist ein Wertstoff

 

Im Rahmen der Abfallvermeidung beteiligen auch wir uns an der getrennten Müllentsorgung. Grundsätzlich gilt, der beste Abfall ist der, der nicht anfällt. Darum vermeiden Sie Abfälle, wo immer es geht! Nutzen Sie Pfand- und Mehrwegsysteme. Vermeiden Sie überflüssige Verpackungen. Den verbleibenden Camping-Müll (kein Sperrmüll oder chemische Mittel) entsorgen Sie bitte sauber, da in den verschiedenen Recyclinganlagen ein wesentlicher Teil per Hand sortiert wird sowie andere Wertstoffe nicht verunreinigt werden sollen.

 

Am Eingang auf Terrasse 01 des Campingplatzes befindet sich die Wertstoffinsel mit den entsprechenden Behältern.

 

Es ist nicht erlaubt, Abfälle, gleich welcher Art von außerhalb ins TaunusCamp mitzubringen und in den platzeigenen Abfallbehältern zu entsorgen. Zuwiderhandlungen werden mit kostenpflichtiger Räumung oder Entsorgung geahndet.

 

Fahrlässige Müllentsorgung, z.B. Zigarettenstummel, Verpackungen, Flaschen, Hundebeutel ist zu unterlassen. Entstandener zusätzlicher Reinigungsaufwand kann dem Verursacher in Rechnung gestellt werden.
Auch das TaunusCamp trägt zur Ökologie und zum Umweltschutz bei und erwartet von jedem Mieter, alle Anstrengungen zu unternehmen, um Kosten zu senken und einen Beitrag zum Erhalt unserer Umwelt zu leisten!

 

12. Verkehrsregelung / Zugang / Fahrzeuge / Rechte und Pflichten

 

Das Befahren ist nur auf den gekennzeichneten Wegen erlaubt. Auf dem gesamten Gelände gilt die StVO sowie Schrittgeschwindigkeit. Die Wege und Brandschutzstreifen sind für Feuerwehr-, Unfallrettungs- und Katastrophenfahrzeuge jederzeit freizuhalten. Unnötiges Fahren ist zu vermeiden. Um den eigenen Stellplatz zu erreichen, ist Anliegern und dessen Besucher der Übergang von fremden Stellplätzen jederzeit gestattet.

 

Nur angemeldete Fahrzeuge dürfen das TaunusCamp-Gelände befahren.

 

Die Gasanlagen in den Fahrzeugen müssen den gesetzlichen Bestimmungen und den Richtlinien des DVGW - G 607 entsprechen und sind vom Mieter regelmäßig alle 2 Jahre warten zu lassen. Dem Vermieter sind auf Verlangen entsprechende Nachweise zu erbringen. Der Gast haftet für Schäden, die durch die ihm gehörenden Gasanlagen verursacht werden.
Geräuschvolle Arbeiten sowie das Rasenmähen dürfen nur werktags zwischen 10:00 und 13:00 Uhr und 15:00 und 18:00 Uhr erfolgen.

 

Die Benutzung von Holzkohlengrills und geschlossenen Feuerstellen kann innerhalb des Campingplatzes nur zwischen 10:00 und 13:00 Uhr und zwischen 16:00 und 22:00 Uhr erlaubt werden. Bitte achten Sie beim Grillen mit Holzkohle darauf, dass kein Funkenflug entsteht. Bei jedem Feuer muss ein mit Wasser gefüllter Eimer bereit stehen. Die Feuerstellen dürfen nicht unbeaufsichtigt betrieben werden. Bitte fachgerecht löschen! Feuerlöscher befinden sich an den Sanitärgebäuden.
Es ist untersagt,

 

 - auf dem Campingplatz alle Arten von Handel und Gewerbe, Werbevorführungen und Tätigkeiten, die auf Erwerb abgestellt ist, auszuüben.

 - einen Haupt- oder Nebenwohnsitz zu gründen.

 - eigenmächtig den Standplatz zu wechseln.

 - Fahrzeuge jeglicher Art mit umweltschädlichen Mitteln zu waschen, zu reparieren oder Öl zu wechseln.

 - den Standplatz als Lager für irgendwelche Art von Waren, Werkzeuge und Arbeitsmaterialien zu benutzen.

 - offenes Feuer, Lagerfeuer oder feuergefährdende Heizungen zu entfachen. Besondere Vorsicht ist wegen

 der Waldbrandgefahr geboten.

 

13. Haftung

 

Die/Der im Nutzungsvertrag genannte(r) Vertragspartner/in haftet gegenüber dem Vermieter gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag.

 

Das Befahren, Begehen und Abstellen von Fahrzeugen auf dem TaunusCamp-Gelände geschieht auf eigene Gefahr. Im Winter, bei Schneefall und Frost, bei schlechter Witterung usw. überzeugen Sie sich bitte selbst, ob die Witterungsverhältnisse das Befahren oder Begehen der Verkehrswege zulassen. Die Wege können nicht in jedem Fall und zu jeder Zeit eis- und schneefrei gehalten werden. Der Vermieter übernimmt keine Räumungspflicht.

 

Der Campinggast haftet ebenfalls für seine Angehörigen sowie Besucher. Kinder dürfen ohne Aufsicht den Platz nicht verlassen. Die Benutzung des Kinderspielplatzes geschieht auf eigene Gefahr und dürfen nur von Kindern im dafür vorgesehenen Alter benutzt werden. Es werden nur Gäste aufgenommen, die nicht unter ansteckenden Krankheiten gemäß § 3 des Bundesseuchengesetzes leiden. Mit der Anmeldung erklärt der Gast, frei von solchen Krankheiten zu sein. Sollte dies nicht den Tatsachen entsprechen, haftet der Gast für alle Schäden, die hieraus entstehen, z.B. durch eine Beeinträchtigung des TaunusCamp-Betriebes bis hin zur Schließung des TaunusCamp-Geländes auf Grund behördlicher Anordnung.

 

Der Vermieter, dessen Beauftragte und Mitarbeiter haftet nicht für Schäden und Verlust an persönlichen Sachen des Mieters, seinem Besuch oder Personen, die sich auf dem TaunusCamp-Gelände aufhalten. Hierin eingeschlossen sind Unfälle und Verletzungen aller Art sowie Naturgewalten, wie Blitzeinschlag, Feuer, Überschwemmung, Sturmschäden, Hagel, umstürzende Bäume, herabfallende Äste, Tierbefall usw. und Schäden durch Dritter wie, Gewaltanwendungen, Vandalismus, Diebstahl und Straftaten.

 

Der Mieter, sein Besuch oder Personen, die sich auf dem TaunusCamp-Gelände befinden, stellen den Vermieter von jeglichen Ersatzansprüchen frei! Der Vermieter haftet nur für Schäden bei Vorsatz und bei grober Fahrlässigkeit.


14. Versicherung

 

Während Ihres Aufenthalts sind Sie über die Betriebshaftpflichtversicherung des Vermieters gegen jegliche körperlichen und materiellen Schäden abgesichert, für die wir verantwortlich sind. Im Gegenzug müssen Sie bei Ihrer Ankunft ebenfalls eine Haftpflichtversicherung nachweisen.

 

15. Tiere

 

Hund, Katzen und andere Tiere von zumindest gleicher Größe dürfen nach Zustimmung des Vermieters mitgebracht werden. Die Zustimmung erfolgt auf jederzeitigem Widerruf. Hunde haben ein Halsband mit gültiger Hundemarke zu tragen. Sie sind grundsätzlich an der Leine zu halten und dürfen ihr "Geschäft" nur außerhalb des Campinggeländes machen! Verschmutzungen innerhalb und außerhalb des Geländes sind sofort zu beseitigen und in dem Restmüllbehälter auf Terrasse 01 zu entsorgen. Bei Schäden oder Verletzungen an Sachen, Personen sowie Tieren haftet der Hundebesitzer im vollen Umfang. An dieser Stelle wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Hunde, die unter die Kampfhundeverordnung fallen, ausnahmslos auf dem Campingplatz verboten sind! Auch wenn sie den Wesenstest bestanden haben.

 

Keinesfalls dürfen Hunde an Bäume angebunden und vor allem nicht allein gelassen werden. Der Mieter hat Sorge zu tragen, dass keine anderen Gäste in irgendeiner Form belästigt werden.

 

Darüber hinaus ist es verboten, wildlebende Tiere nachzustellen, sie zu füttern, zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen wie Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.

 

16. Rücksicht und Ruhezeiten

 

Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die anderen Gäste und vermeiden Sie ruhestörenden Lärm auf dem Gelände und der Zufahrt des TaunusCamps. Denken Sie bitte auch bei Besuch daran. Stellen Sie Radios, Fernsehgeräte usw. immer so leise ein, dass Sie andere nicht stören. Der Geräuschpegel vom angemieteten Stellplatz darf von den umliegenden Stellplätzen nicht als störend empfunden werden.
Eine Beschallung des Geländes aus Fahrzeugen und mittels Musikanlagen ist grundsätzlich untersagt. Zuwiderhandlungen werden mit Entfernung der Lärmquelle vom TaunusCamp-Gelände oder mit sofortigem Platzverweis geahndet. Gegebenenfalls kann bei Ruhestörung die örtliche Polizei hinzugezogen werden. Außerhalb der Ruhezeit ist der Geräuschpegel auf dem angemieteten Stellplatz für alle Gäste des Platzes in einem zumutbaren Rahmen zu halten. Die absolute Ruhezeit beginnt um 22.00 und endet um 7.00 Uhr. Von 13.00 bis 15.00 Uhr ist Mittagsruhe. Die Mittags- und Nachtruhe ist einzuhalten. Es dürfen während dieser Zeit auch keine Fahrzeuge auf dem Platz bewegt werden. Ankommende Gäste können Ihren PKW vor dem Eingang parken (Ausnahme: Notfall).
In der Zeit von 13:00 bis 15:00 Uhr erfolgt die Hauptreinigung der Sanitäranlagen. Wir bitten dies in Ihrem Tagesablauf zu berücksichtigen Nehmen Sie bitte Rücksicht auf den Schlaf von Anwohnern und Gästen des TaunusCamps. Auch tagsüber ist unnötiger Lärm zu vermeiden. Wer gegen diese Bestimmungen der Platzruhe in grober Weise verstößt, muss mit sofortigem Platzverweis rechnen.

 

17. Warenverkauf

 

Sämtliche Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer und zuzüglich etwaiger Versandkosten.

 

Die Rechnungsforderungen werden unmittelbar mit Vertragsschluss, d.h. nach Zugang der Rechnung fällig und sind ohne Abzug zahlbar.

 

Im Verzugsfalle behalten wir uns das Recht vor, für die Zahlungsanforderung eine Bearbeitungspauschale zu berechnen. Es bleibt dabei jedoch unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des TaunusCamps. Für die Ware gilt die gesetzliche Gewährleistung. Die Haftung unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen.

 

18. Gerichtsstand und Erfüllungsort

 

Hinsichtlich sämtlicher Ansprüche und Pflichten aus diesem Vertrag wird als Gerichtsstand und Erfüllungsort der Sitz des TaunusCamps vereinbart. Als Gerichtsstand wird Königstein vereinbart.

 

19. Schlussbestimmungen

 

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch die gesetzliche Regelung zu ersetzen.

 

Da der Aufenthalt im TaunusCamp jedem Gast zur Freizeit und Erholung dienen soll bitten wir Sie, die AGB´s zu beachten. Vielen Dank für Ihr Verständnis und einen angenehmen Aufenthalt an der Sonnenseite des Taunus.